Informationen zur Mitgliedschaft

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Club-Veranstaltungen teilzunehmen. Die Mitgliedschaft gilt auch für Ehegatten und Kinder, soweit sie sich in der Berufsausbildung befinden, bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres (siehe § 4). Lediglich bei einzelnen Vorträgen mit Mittagessen, Clubreisen und –ausflügen wird von den jeweiligen Teilnehmern eine Umlage erhoben.

Zur Aufnahme ist die Benennung zweier Clubmitglieder als Bürgen erforderlich. Die Übernahme der Bürgschaft erfolgt durch Unterschrift auf dem Mitgliedsantrag. Satzungsgemäß wird über jeden Antrag durch das Präsidium entschieden (siehe § 3).

Derzeitige Beitragsregelung*



persönliche Mitgliedschaft 165,00 €/Jahr

Zusatzbeitrag für persönliche Mitgliedschaft im Wirtschaftskreis des Internationalen Clubs 80,00 €/Jahr

Bei Eintritt nach dem 30.06. eines Jahres wird für das Eintrittsjahr der halbe Beitrag fällig.

* Einzelheiten zu Sonderregelungen für Witwen/Witwer, Studenten, Auszubildende und Firmenmigliedschaften können im Clubsekretariat erfragt werden.